Teuerung

Niederösterreich führt Strompreisrabatt ein

APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Förderung bringt eine Entlastung von elf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs. Ab September soll man sie beantragen können.

Das Land Niederösterreich führt angesichts der Teuerung einen Strompreisrabatt ein. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) kündigte am Mittwoch in St. Pölten eine Entlastung von elf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs an. Abgestellt wird bei der Berechnung auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Der Rabatt soll ab September beantragt werden können. Das gesamte Fördervolumen beträgt 250 Millionen Euro.

Das Paket beinhalte "ausgewogene Unterstützung für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher" und schaffe "einen deutlichen Anreiz zum Energiesparen", betonte die Landeschefin bei einer Pressekonferenz. Zudem bringe das Modell "Treffsicherheit" - Fördervoraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Bundesland per 1. Juli. Keine Rolle spielen Haushaltseinkommen, Wohnfläche oder der Energieversorger, bei dem man den Strom bezieht. 

Förderung bis 30. September 2023

Ausgangspunkt der Berechnung der jeweiligen Haushaltsentlastung ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresstromverbrauch. Für Einpersonenhaushalte sind das 1927 Kilowattstunden pro Jahr, bei zwei Personen im Haushalt 3095 kWh und bei drei 4255 kWh. Abzüglich einer sogenannten Energiespartangente von 20 Prozent des Durchschnittsverbrauchs pro Haushalt ergibt sich das mit 11 Cent pro Kilowattstunde unterstützte förderfähige Stromvolumen. Dem Modell zufolge resultiert für einen Ein-Personen-Haushalt eine jährliche Ersparnis von knapp 170 Euro, bei zwei Personen im Haushalt rund 272 Euro, bei drei 374 Euro. Für fünf Menschen sind es 457 Euro, für jede weitere Person kommen 41,27 Euro hinzu. 

Die Abwicklung soll gemeinsam mit den Energieversorgungsunternehmen erfolgen. Angedacht ist ein Abzug direkt von der jeweiligen Stromrechnung. Zeitlich begrenzt ist die Förderung mit 30. September 2023. Finanziert werden soll die Maßnahme aus potenziellen Dividenden der Landesbeteiligungsholding, wurde betont.

„Österreichweiten Preisdeckel begrüße ich voll und ganz"

Mikl-Leitner war vor rund eineinhalb Wochen medial für eine Strompreisdeckelung eingetreten und wird nun im Land tätig. Auf Bundesebene wird über einen von Wifo-Chef Gabriel Felbermayr zur Kostenbegrenzung für Stromkunden gemachten Vorschlag nachgedacht.

"Einen österreichweiten Preisdeckel begrüße ich voll und ganz", unterstrich Mikl-Leitner am Mittwoch. Eine solche Deckelung könne "nur auf nationaler oder europäischer Ebene" erfolgen. Vom Bund weiters eingefordert wurde "die rasche Auszahlung der angekündigten Milliarde für unsere Betriebe im Rahmen des Anti-Teuerungspaketes" sowie Klarheit für die Unternehmen, "womit im Notfall einer Energielenkung jede einzelne Branche rechnen muss".

Doch zurück zum niederösterreichischen Paket. Hinsichtlich der Abwicklung zeigte sich EVN-Vorstandsdirektor Stefan Szyszkowitz zuversichtlich, "dass wir in kürzester Zeit in der Lage sein werden, diese Gutschriften auch abzurechnen", es gehe "um hunderttausende Ansuchen". Gutgeschrieben wird beim jeweiligen Energieversorger generell ab Oktober in monatlichen Teilbeträgen. Sollte sich ein Versorger nicht, wie grundsätzlich vorgesehen, an der Abwicklung beteiligen, kann eine Beantragung auch direkt beim Land erfolgen.

Sonderlandtag für gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig

Der Strompreisrabatt wird laut Mikl-Leitner in der am (morgigen) Donnerstag stattfindenden außerordentlichen Sitzung der Landesregierung im Detail besprochen und - neben weiteren, noch nicht genannten Anti-Teuerungsmaßnahmen - beschlossen. Um die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen "so rasch als möglich" zu schaffen, werde ein Sonderlandtag notwendig sein.

Mehreren Medienberichten zufolge dürfte eine solche Sitzung für den kommenden Montag geplant sein. Seitens der Landtagsdirektion hieß es am Mittwochvormittag auf Anfrage, dass bisher noch kein entsprechender Antrag eingelangt sei.

(APA)

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