Wer auf der Schwarzen Liste der Union ist, muss nun seine undeklarierten Güter melden. Das soll mittelfristig die Einziehung solcher Sachwerte erleichtern, um mit ihrem Erlös den Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren.
Die EU-Botschafter einigten sich am Mittwoch auf eine Reihe von neuen Sanktionen gegen Russland. Während erwartungsgemäß der Import russischen Goldes verboten wird und die in der Union befindlichen Konten und sonstigen Vermögenswerte der Sberbank eingefroren werden, dürfte eine im Dickicht des Verordnungstextes verborgene Neuerung mittelfristig bedeutsame Folgen haben.
Die Mitgliedstaaten fügten den bisherig schon geltenden persönlichen Sanktionen gegen Helfershelfer des Kremls die Klausel hinzu, dass sie binnen sechs Wochen ab Inkrafttreten dieses neuen Beschlusses (also ab Anfang September) sämtliche Vermögenswerte melden müssen, die noch nicht eingefroren sind. Sie müssen laut dem Text, auf den sich die Botschafter am Mittwoch geeinigt haben und der bis Donnerstag, zehn Uhr, im schriftlichen Umlaufverfahren formalisiert und danach sofort im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, „unverzüglich jegliche Information bereitstellen, welche die Einhaltung dieser Verordnung erleichtert, wie etwa Informationen über Konten und Beträge.“