Verkehrsbeschränkung

Coronavirus: Entwurf sieht Aus für Quarantäne vor

Infizierte müssten nicht mehr zu Hause bleiben, sondern könnten mit Maske fast überall hingehen. Das Gesundheitsministerium teilte jedoch mit, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden sei.

Die Corona-Quarantäne könnte nun tatsächlich bald fallen und durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt werden. Das sieht jedenfalls ein mit vergangenem Montag datierter Entwurf vor, über den die Tageszeitungen "Heute" und "Oe24" online berichten. Demnach wäre man nach einer Infektion nicht mehr gezwungen, daheim zu bleiben, sondern man könnte sich mit Maske fast überall hin bewegen.

Im Gesundheitsministerium wird betont, dass es sich um eine Arbeitsfassung halte. Eine Entscheidung, ob es tatsächlich zum Aus für die Quarantäne kommt, sei noch nicht getroffen, hieß es aus dem Büro von Ressortchef Johannes Rauch (Grüne). Einen genauen Zeitplan für die Entscheidung gibt es noch nicht.

Nach dem Verordnungstext, der auf oe24.at komplett veröffentlicht ist, muss die Maske in Innenräumen außerhalb des eigenen Wohnbereichs durchgehend getragen werden, wenn ein Zusammentreffen mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Zusammenkünften mit anderen Personen ist sie jedenfalls anzulegen, ob bei privaten Treffen, in Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Autos. Selbst ins Bad kann man, wenn man die Maske aufhat.

Ins Gasthaus ja, essen und trinken nein

Kein explizites Verbot gibt es etwa auch für die Gastronomie. Essen oder trinken darf man dort freilich nichts, da es dafür keine Ausnahme vom Maskentragen gibt. Im Freien kann sie an sich unten bleiben, so ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann.

Neben der Maske sollen für Infizierte auch Betretungsverbote kommen. Diese gelten etwa in Spitälern, Pflege- und Behindertenreinrichtungen, in Kindergärten, Horten sowie in Volksschulen, nicht aber für dort Beschäftigte. Wenn die Maske aus medizinischen Gründen (zum Beispiel Schwangerschaft) nicht getragen werden kann oder die Ausübung des Jobs verunmöglicht wird (etwa bei Musikern), dürfen Infizierte auch ihren Arbeitsort nicht betreten.

Verkehrsbeschränkung dauert ebenfalls zehn Tage

Infizierte und nicht infizierte Personen sollen sowohl in der Arbeit als auch beispielsweise in Pflegeheimen räumlich getrennt werden. Corona-positive Patientinnen und Patienten sollen zudem von positiv getestetem Personal betreut werden. Treffen nur positiv Getestete aufeinander, müssen sie auch keine Maske benützen.

Die Verkehrsbeschränkungen gelten, sobald ein positiver Test vorliegt. Das kann auch ein Antigentest sein. Wenn dieser durch einen negativen PCR-Test falsifiziert ist, gelten die Beschränkungen als aufgehoben. Die Dauer beträgt - angelehnt an die aktuelle Quarantäne - zehn Tage, jedoch kann man sich nach fünf Tagen freitesten. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen dem Entwurf zufolge mit August.

Kritik aus Wien

Im Zuge der Debatte gab es Kritik aus Wien, das die Aufhebung der
Quarantäne schlichtweg ablehnt. Der Gesundheitsminister hatte
zuletzt angekündigt, dass es vor einer Entscheidung über das
künftige Vorgehen noch eine Abstimmung mit den Bundesländern geben
soll. Diese habe bis dato aber noch nicht stattgefunden, hieß es am
Donnerstag auf aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter
Hacker (SPÖ).

Im Rathaus wird nun vermutet, dass das Aus vorerst auf Eis gelegt
wurde. Man gehe davon aus, dass im Bund ein Umdenken stattgefunden
und man dort eingesehen habe, dass eine derart maßgebliche Änderung
im Pandemiemanagement keine gute Idee sei, sagte ein Sprecher.

>>> Bericht in der „Heute"

>>> Bericht auf „Oe24"

(APA)

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