Spätes Anerkenntnis der Vaterschaft mit teuren Folgen: 61.606 EURO.
WIEN (kom). Was kann einem - rein wirtschaftlich - passieren, wenn man offiziell zugibt, außerehelicher Vater eines Erwachsenen zu sein? Eine ganze Menge: Man(n) kann noch viele Jahre nach der Geburt des Nachwuchses Alimente in stattlicher Höhe zahlen müssen - auch dann, wenn der Sohn/
die Tochter sich längst selbst erhalten kann.
So wurde ein Mann zur Zahlung von 61.606 Euro an Unterhalt für seine Tochter verpflichtet, die heute 46 Jahre alt ist. Er muss für den Zeitraum März 1973 bis Juli 1986 zahlen, von heute an also 33 Jahre zurück.
Die Tochter galt, da in aufrechter Ehe der Mutter mit einem anderen Mann geboren, als ehelich. Erst am 3. Oktober 2002 stellte das Bezirksgericht Bregenz auf Initiative der Mutter fest, dass der Ehemann nicht der Vater war. Ein Sachverständigengutachten ergab die Abstammung von W., der die Vaterschaft auch anerkannte. Im März 2003 klagte die Mutter den Mann auf Ersatz des Unterhalts, den sie im genannten Zeitraum geleistet hatte: 30 Jahre zurück, alles weitere war jedenfalls verjährt (mit Erhebung der Klage war die Frist aber gewahrt). Der Juli 1986 war der Monat, in dem die Tochter heiratete und "selbsterhaltungsfähig" wurde.
Dass Unterhaltsleistungen sonst bereits nach drei Jahren verjähren, spielte keine Rolle: "Zutreffend erkannte das Berufungsgericht, dass die Klägerin ihren Anspruch gegen den Beklagten nicht mit Klage verfolgen konnte, solange die gemeinsame Tochter als eheliches Kind des Ehemannes der Klägerin galt", so der Oberste Gerichtshof (6 Ob 292/05t).
Bis 2005 konnten nicht die Mütter die Unehelichkeit feststellen lassen, sondern der Staatsanwalt. Auch ein stillschweigender Verzicht war nicht anzunehmen. Auf die Frage nach Alimenten hatte der Mann immer wieder nur gesagt, er werde ein Sparbuch anlegen.