Eine männliche Person wollte mit 60 statt 65 Jahren in den Ruhestand treten, da sie vor der Geschlechtsänderung lang als Frau gelebt habe. Das gehe nicht, sagen die Höchstrichter.
Früher war der heutige Mann eine verheiratete Frau gewesen, auch zwei Kinder hatte sie geboren. Doch in dem Jahr, in dem sie 57 wurde, beschloss die Frau, ein Mann zu werden. Die Brüste und Eierstöcke wurden dafür entfernt, eine genitalangleichende Operation aber nie durchgeführt.
Doch die Frage des Geschlechts ist in Österreich von alt bis jung rechtlich bedeutsam. Denn der Gesetzgeber behandelt Frauen nicht nur bei der Wehrpflicht, sondern auch beim Pensionsalter besser. Sie dürfen aktuell noch fünf Jahre früher als Männer in den Ruhestand treten. Und so forderte der Mann anlässlich des 60. Geburtstags eine Pension ein, weil er die meiste Zeit des Lebens weiblich war. Aber kann man nach der Geschlechtsänderung zum Mann in Frauenpension gehen?