Medikamente

Sonne ist auch ohne Haare auszuhalten

Eine Kopfbedeckung helfe gegen die Sonne auch, sagen die Höchstrichter.
Eine Kopfbedeckung helfe gegen die Sonne auch, sagen die Höchstrichter.Feature: Die Presse/Clemens Fabry
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Gesundheitskasse muss nicht für Wachstumsmittel zahlen.

Wien. Es ist eine besonders haarige Entscheidung, die die Höchstrichter nach der Klage eines jungen Mannes zu fällen hatten. Oder auch nicht, denn der Betroffene (Jahrgang 1992) muss mit erblichem Haarausfall kämpfen. Doch vor Gericht hatte er einige Argumente parat, warum die Österreichische Gesundheitskasse für hilfreiche Präparate aufkommen soll.

So gehe es nicht nur um optische Fragen. Sondern auch darum, dass Haare den Kopf (gerade im Sommer) vor Sonnenschein schützen. Aber auch in der kalten Jahreszeit hätten Haare eine wichtige Funktion, so würden sie den Träger vor der Kälte bewahren. Aber reicht das, um Kostenersatz von der Kasse zu bekommen?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) gestand dem Mann zu, dass Haare gegen Sonne und Kälte dienlich sind. Aber „nach den Feststellungen kann ein hinreichender Schutz des Kopfes gegen Belastung mit Sonnenstrahlen durch einfache Maßnahmen gewährleistet werden, insbesondere das Tragen einer geeigneten Kopfbedeckung, die auch Schutz gegen Kälte bietet. Die vom Kläger gewünschte Behandlung ist zur Erreichung dieses Zwecks also nicht unentbehrlich oder unvermeidlich“, erklärten die Richter. Sie bestätigten damit die Ansicht der Vorinstanzen, die den Mann mit seinem Begehr bereits abblitzen ließen.

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