Coronavirus

Urteil zu Schadenersatz im Fall Ischgl aufgehoben

APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Ein deutscher Urlauber hatte unter anderem auf Schmerzensgeld geklagt, als sich im März 2020 wohl tausende Menschen in Ischgl mit dem Coronavirus angesteckt hatten.

Zur Schadenersatz-Frage in der Causa Ischgl hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben. Mit diesem war das auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang gerichtete Klagsbegehren eines deutschen Urlaubers abgewiesen worden. Das Ersturteil war dem OLG zufolge mit Feststellungsmängeln behaftet. Die Rechtssache wurde daher zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.

Konkret handelte es sich bei der ursprünglich abgewiesenen Klage um eine Schadenersatzforderung. Ein deutscher Tourist, der sich im März 2020 in dem Tiroler Skisportort Ischgl aufgehalten hatte, steckte sich dort mit dem Coronavirus an und musste für mehrere Wochen ins Krankenhaus. Er forderte rund 90.000 Euro.

Das OLG bemängelte an dem Urteil, dass die erste Instanz nicht geklärt hatte, ob der deutsche Tourist eine maßgebliche Information des Landes Tirol überhaupt kannte, auf die er seine Klage stützte. Das Amt der Tiroler Landesregierung hatte am 5. März 2020 um 17.44 Uhr verlautbart, dass sich positiv getestete Isländer nach ersten Erhebungen auf der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten. Aus medizinischer Sicht erscheine es deshalb wenig wahrscheinlich, dass es in Tirol zu Ansteckungen gekommen sei. Dabei hätten die Behörden zu diesem Zeitpunkt schon gewusst, dass bei zwei Isländern auf Sars-CoV-2 hindeutende Symptome schon vor deren Abreise aus Ischgl aufgetreten seien, monierte der Kläger.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) muss nun klären, ob der Urlauber von dieser "Landesinformation" überhaupt Kenntnis hatte und ob und inwieweit er darauf vertraute und deshalb weiter in Ischgl blieb. Dieser Umstand sei für die Haftungsfrage von Bedeutung, wie OLG-Mediensprecher Leo Levnaic-Iwanski erläuterte.

(APA)

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