Schadenersatzklagen, welche infizierte Ischgl-Urlauber eingebracht hatten, wurden bisher abgewiesen. Doch nun schickt das Obergericht die Sache zurück an den Start.
Die Causa Ischgl erweist sich als rechtlich heikler als angenommen. Zuletzt hatten Ischgl-Besucher, die sich im März 2020 mit Corona infiziert hatten, Österreichs Behörden verantwortlich gemacht. Und Schadenersatz per Amtshaftungsklage begehrt. Dieses Vorhaben schien aber zu scheitern. Etwa 25 Klagen wurden abgewiesen. Sogar ohne Zeugen zu hören. So einfach könne man es sich nicht machen, urteilte nun das Oberlandesgericht Wien. Und hob ein abweisendes Urteil auf.
Es handelt sich um eine exemplarische Aufhebung. Bei gleich gelagerten Urteilen ist also ebenso mit Aufhebungen zu rechnen.