Identitäten

Mann, Frau, Geschlecht X: Wer welche Rechte hat

Das unterschiedliche Pensionsalter von Mann und Frau wurde 1992 verfassungsrechtlich abgesichert  - bis 2033.
Das unterschiedliche Pensionsalter von Mann und Frau wurde 1992 verfassungsrechtlich abgesichert - bis 2033.APA/ROLAND SCHLAGER
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Ein Urteil zum späteren Pensionsantritt nach einer Geschlechtsänderung sorgt für Aufsehen. Das Sozialministerium sieht keinen Grund zu handeln.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass eine frühere Frau nicht mit 60 Jahren in Pension gehen darf, weil sie ihr Geschlecht drei Jahre zuvor im Zentralen Personenstandsregister auf männlich geändert hatte. Darum gelte das maskuline Pensionsalter von 65 für den Betroffenen. Der nunmehrige Mann hatte vergeblich damit argumentiert, ein klassisch weibliches Leben samt Kindererziehung hinter sich zu haben (das „Rechtspanorama“ der „Presse“ berichtete am Montag).

Das Urteil bedeutet, dass Frauen, die sich als Mann fühlen, ihre Identität vor dem 60. Lebensjahr nur mit sozialrechtlichen Nachteilen wechseln können. Umgekehrt machte der OGH aber klar, dass Männer das Frauen-Pensionsalter nützen können und nach einer Geschlechtsänderung schon mit 60 in Ruhestand gehen dürfen. Aber welches Geschlecht hat nun welche Rechte und sieht die Politik jetzt Handlungsbedarf?

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