Positiv Getestete ohne Symptome müssen sich in Zukunft nicht mehr isolieren. Sie dürfen sich mit FFP2-Maske fast überall frei bewegen. Ausnahmen gibt es am Arbeitsplatz und in vulnerablen Settings.
Die Corona-Quarantäne fällt wie erwartet. Das gab Gesundheitsminister Johannes Rauch nach einem Treffen mit den Landesgesundheitsreferenten in einer Pressekonferenz bekannt. Ab 1. August gilt: Wer sich nicht krank fühlt, kann auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Das bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und hält zwei Meter Abstand zu anderen.
Ferner werden in der Verordnung Betretungsverbote definiert. Das sind Krankenanstalten ebenso wie Pflege-, Behinderten- und Kureinrichtungen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Allerdings dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Arbeitsorte betreten, klarerweise mit Maske, wenn sie infiziert sind. Ohnehin ist Arbeiten mit positivem Test künftig wieder möglich, wenn Maske angelegt ist. Das gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung de facto unmöglich macht, wie Logopädinnen und Logopäden sowie Musikerinnen und Musiker.
Keine Maske daheim
Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist eine Maske zu tragen. Für Risikogruppen soll künftig wieder eine Ausnahme bestehen. Sie müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es keine geeignete Schutzeinrichtung dort gibt.
Auch wird die Risikogruppen-Verordnung wieder in Kraft gesetzt, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bekannt gab. So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Den Arbeitgebern werden die Kosten voll ersetzt. Die Regel ist vorerst bis Ende Oktober befristet.
Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen desselben Haushalts anwesend sind, das gilt auch für Privat-Pkw. Dafür darf man mit Maske selbst in Gasthäuser oder Schwimmbäder gehen trotz positiven Tests. Im Lokal darf man dann sitzen und plaudern, dort etwas konsumieren ist jedoch ausdrücklich nicht gestattet.
Verkehrsbeschränkung schon nach positivem Antigen-Test
Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen, sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid-19 anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.
Aktuell sehen die Regeln Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten schon jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man noch positiv ist.
(APA)