Behandlung

Erneut krank, aber mit Lizenz zum Rausgehen

Nach einem negativen Test erfolgte wieder ein positives Ergebnis.
Nach einem negativen Test erfolgte wieder ein positives Ergebnis.REUTERS
  • Drucken

Ein Wiener mit Symptomen erhielt trotz positiven Tests nur einen Genesungsnachweis. Denn der Mann war kurz davor schon einmal positiv gewesen. Darf man in diesem Fall dann tatsächlich hinausgehen?

„Ich durfte mich behördlich erlaubt unter Menschen begeben und diese nach Lust und Laune anstecken“, schildert ein „Presse“-Leser seinen Fall. Auch wenn er dies freilich nicht plante. Aber er wunderte sich darüber, dass er trotz eines positiven Coronatests und Symptomen nicht in Quarantäne musste oder weiter befragt wurde. Stattdessen hatte der Mann nur einen auf den Tag nach dem Test datierten Genesungsbescheid erhalten.

Das Besondere an dem Fall ist aber, dass der Mann bereits elf Tage vor der letzten Probe einen positiven PCR-Test abgegeben hatte. Zwischendurch war er negativ (Schnelltests), bevor er wieder einen positiven Coronatest (PCR) abgab. Eine Quarantäne endet spätestens nach zehn Tagen. Der jüngste Test zeigte einen Ct-Wert von 19 an, alles unter 30 gilt als infektiös, und so fühlte sich der Mann auch. Wie ist also zu erklären, dass er nach dem jüngsten Test nicht erneut abgesondert wurde? Und darf man in so einem Fall wirklich hinausgehen?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.