Ein Wiener mit Symptomen erhielt trotz positiven Tests nur einen Genesungsnachweis. Denn der Mann war kurz davor schon einmal positiv gewesen. Darf man in diesem Fall dann tatsächlich hinausgehen?
„Ich durfte mich behördlich erlaubt unter Menschen begeben und diese nach Lust und Laune anstecken“, schildert ein „Presse“-Leser seinen Fall. Auch wenn er dies freilich nicht plante. Aber er wunderte sich darüber, dass er trotz eines positiven Coronatests und Symptomen nicht in Quarantäne musste oder weiter befragt wurde. Stattdessen hatte der Mann nur einen auf den Tag nach dem Test datierten Genesungsbescheid erhalten.