Transsexueller musste auf OP warten: Kein Schadenersatz

Das Höchstgericht ortete keine Diskriminierung durch die späte OP.
Das Höchstgericht ortete keine Diskriminierung durch die späte OP.Feature: Clemens Fabry
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Mit Klagen gegen medizinische Einrichtungen und ihre frühere Anwältin versuchte eine nunmehrige Frau, Entschädigung zu bekommen. Sie hatte lang auf den geschlechtsanpassenden Eingriff warten müssen, sich aber auch eigenwillig verhalten.

Während der Oberste Gerichtshof(OGH) kürzlich die Klage eines Mannes abwies, der wegen seines früheren Lebens als Frau schon mit 60 in Pension gehen wollte, beschäftigte nun auch ein zweiter Transsexuellen-Fall die Höchstrichter. Darin geht es um einen früheren Mann, der schon im Jahr 2010 eine Frau werden wollte, aber erst in den Jahren 2018 und 2019 die geschlechtsanpassenden Operationen erhielt.

Erst hatte die Person versucht, mit Klagen gegen die Wiener Gebietskrankenkasse und eine Oberärztin Druck zu machen, um eine rasche OP zu erwirken. Zuletzt klagte die nunmehrige Frau ihre frühere Anwältin auf knapp 265.000 Euro. Aber wie kam es zu der Verzögerung, und ist der Betroffenen tatsächlich Unrecht widerfahren?

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