Coronavirus

Eltern bekommen Dienstfreistellung zur Betreuung positiv getesteter Kinder

APA/dpa/Peter Kneffel
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Kinder, die sich mit Coronavirus infiziert haben, dürfen nicht in den Kindergarten oder die Volksschule. Eltern dürfen in diesem Fall zu Hause bleiben, um sie zu betreuen.

Kinder mit einem positiven Coronatest dürfen den neuen Vorgaben zufolge Kindergarten oder Volksschule nicht besuchen. Hier gilt ein Betretungsverbot für Infizierte, nur für dort Beschäftigte gilt eine Ausnahme. Wie das Arbeitsministerium nun klargestellt hat, dürfen Eltern in diesem Fall daheimbleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts.

Die Dauer dieser Dienstfreistellung beträgt höchstens eine Woche und steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pro Anlassfall zu, hieß es am Donnerstag in einem Bericht des "Ö1-Morgenjournals". Rechtliche Basis seien dabei jene Bestimmungen im Angestelltengesetz und im bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Corona gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann.

Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit wird geprüft

Das trifft auf jeden Anlassfall zu. Muss das Kind ein paar Wochen später erneut zu Hause bleiben, besteht dem Arbeitsministerium zufolge also ein neuerlicher Anspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betreuung durch die Eltern unbedingt erforderlich ist, etwa weil sonst keine anderen zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten zu finden waren.

Einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gibt es derzeit nicht, dieser ist mit Ende des Schuljahres ausgelaufen. Ob sie mit dem Schulstart wieder eingeführt wird, werde derzeit geprüft, hieß es aus dem Arbeitsministerium.

(APA)

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