Zu viele Zweifel: Die Anklage hielt nicht stand.
Heinz-Christian Strache verfiel nicht in Triumphgeheul. Dazu gab es auch keinen Grund. Es war kein Freispruch wegen erwiesener Schuldlosigkeit, sondern einer im Zweifel für den Angeklagten. Und selbst der ist nicht rechtskräftig. Dennoch darf an dieser Stelle einmal gesagt werden: Freispruch ist Freispruch.