Karriere

Fußballer muss im Heer dienen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein in Italiens Spitzenliga kickender Österreicher fürchtet, dass seine Beine unter dem Grundwehrdienst leiden. Ein Balletttänzer sei ja auch befreit worden. Das Gericht sieht Unterschiede.

Wien. Der als Sohn von Migranten in Wien aufgewachsene Sportler ist türkischer Nationalspieler, er hat aber auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Und so sollte er im Jänner 2020 zum Grundwehrdienst einrücken. Karrieretechnisch traf sich das aber schlecht, schließlich war der junge Mann im August 2019 von Wien Hütteldorf in die Emilia Romagna gewechselt. Der frühere Rapidler kickt seither in der höchsten italienischen Spielklasse Serie A bei Sassuolo.

Juristisch interessant wird der Fall, weil der Verteidiger seinem Einberufungsbefehl zum österreichischen Heer nicht nachgekommen ist. Er erklärte, dass seine wirtschaftliche Existenz gefährdet sei, wenn er für das Schlacht- statt das Spielfeld trainieren müsse. Der junge Mann ersuchte um Befreiung vom Wehrdienst für die Zeit seines in Italien laufendes Vertrages, also bis Mitte 2024. Der Fußballer berief sich auf eine acht Jahre alte Gerichtsentscheidung, laut der ein Balletttänzer vom Heeresdienst befreit wurde, weil sein tänzerisches Können durch den Dienst an der Waffe beeinträchtigt werden würde. Aber kann man die für einen Balletttänzer geltenden Erwägungen auf einen Fußballer ummünzen, der verhindern muss, dass der Gegner durch die Abwehrreihen tanzt? Das Militärkommando Wien hatte das Ansinnen des Fußballspielers Mert Müldür abgeschlagen. Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht war der Kicker nicht erfolgreich. Er machte zwar geltend, dass er nach dem Heeresdienst nicht mehr in einer so „hervorgehobenen“ Spielklasse wie der jetzigen kicken könne. Nachteilig für den Fußballer war im Verfahren aber, dass er seinen Arbeitsvertrag in Italien 2019 unterschrieb, obwohl er bereits 2017 bei der Stellung für tauglich befunden worden war. Ihm sei also vor dem Wechseln nach Italien schon bewusst gewesen, dass er seinen Grundwehrdienst abzuleisten habe, meinte das Gericht.

Millionenstrafe unglaubwürdig

Es nahm auch nicht ernst, dass der Spieler erklärte, eine „millionenschwere Vertragsstrafe“ fürchten zu müssen. Denn er habe sich in seinem Arbeitsvertrag nur dazu verpflichtet, dem Verein seine „sportliche und Wettkampftätigkeit“ zur Verfügung zu stellen. Und ein Grundwehrdienst bedeute ja auch nicht, dass man seinen Verein dauerhaft verlassen müsse.

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