Gastbeitrag

Medienauftritte von Politikern können Haftung auslösen

Gericht verurteilte behördliches „Storytelling“ zu Ischgl. Auch Minister Rauch dürften die Folgen von TV-Aussagen nicht bekannt sein.

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Wien. Ischgl ist zum Synonym für ein Totalversagen politischer Entscheidungsträger in Ausnahmesituationen geworden. Die Amtsträger gaben die Parole aus: Wir haben alles richtig gemacht, die ausländischen Medien wollen den Eindruck vermitteln, dass das Virus bei uns entstanden sei, tatsächlich ist das Virus aus dem Ausland zu uns hineingetragen worden (so Ex-Landesrat Bernhard Tilg).

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck verlautbarte, „keine Beweise“ dafür zu haben, „dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“. Der Bericht der unabhängigen Expertenkommission sah zwar folgenschwere Fehler, insgesamt hätten aber alle gutgläubig gehandelt. Für Marcus Hinterberger hingegen, den Urheber des satirischen Ischgl-Blues, gab es zunächst Druck zur Selbstzensur und Denunziation als Nestbeschmutzer.

Gelernte Österreicher hätten das wohl über sich ergehen lassen. Allein, die ausländischen Medien und Geschädigten wollten und wollen nicht lockerlassen. Letztere machen im Klagsweg Amtshaftung geltend. Die Republik soll für Schäden aus Verletzungen des Epidemiegesetzes aufkommen.

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