Krankenstand

Telefonische Krankmeldung nur für Covid

Alle anderen Kranken müssen zum Arzt.

Wien. In der früheren Variante während der Covid-19-Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand wieder zum Arzt gehen – außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.

Zu beachten ist laut Gesundheitsministerium, dass man sich mit dem Ende der Quarantäne und dem folglichen Wegfall der Absonderungsbescheide ab heute, Montag, aktiv krankschreiben lassen muss, wenn man Corona hat. Bisher war es so, dass man bei einem positiven Coronatest einen Absonderungsbescheid bekommen hat, mit dem man automatisch krankgeschrieben war. Nun muss man wieder aktiv zum Hörer greifen.

Ärztekammer hat Bedenken

Die Ärztekammer hätte unterdessen gern die Möglichkeit, auch Corona-Infizierte ohne Symptome krankzuschreiben. Man wolle nicht, dass sich Asymptomatische durch die Aufhebung der Quarantäne dazu gedrängt fühlen, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage, dass eine Krankschreibung eben dann erfolge, wenn man nicht arbeitsfähig sei. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2022)

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