Rot-Weiß-Rot-Card für Zuwanderer

RotWeissRotCard fuer Zuwanderer
RotWeissRotCard fuer Zuwanderer(c) Dapd (Ronald Zak)
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Wer gut ausgebildet ist, Deutsch kann und in einem Mangelberuf arbeitet, darf künftig leichter nach Österreich kommen. Ab Juli 2011 soll das neue Gesetz gültig sein. Änderungen gibt es auch beim Familiennachzug.

Die Zuwanderung wird auf eine neue Basis gestellt: Innenministerin Maria Fekter hat am Donnerstag einen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der „Rot-Weiß-Rot-Card“ in Begutachtung geschickt. Ab Juli kommenden Jahres soll damit das bisherige System der Zuwanderungsquoten für Bürger aus Nicht-EU-Staaten ersetzt werden. Die zahlenmäßige Beschränkung der Migranten fällt damit, dafür sollen nur noch jene kommen dürfen, deren Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt gefragt ist.

Künftig entscheidet ein Punktesystem über die Aufenthaltsgenehmigung. Für Studium, Berufsausbildung, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und (niedriges) Alter werden Punkte vergeben, mit einer festgelegten Mindestpunkteanzahl sowie einem fixen Jobangebot gibt es die „Rot-Weiß-Rot-Card“.

Das System unterscheidet drei Gruppen. Da sind zunächst die „besonders Hochqualifizierten“, also beispielsweise Manager, Forscher, Mediziner oder Techniker. Für diese Gruppe gibt es keine Beschränkung auf Branchen.

Die zweite Gruppe umfasst Migranten, die Qualifikationen in Mangelberufen aufweisen. Welche Berufe das sind, legt der Sozialminister per Verordnung fest. Dafür werden die Daten des Arbeitsmarktservice herangezogen: Als Mangelberuf gelten Berufe, in denen auf eine offene Stelle maximal 1,5 Arbeitssuchende kommen. Derzeit sind das beispielsweise Fräser, Fliesenleger, Schweißer, Elektroinstallateure, Bauspengler, Dachdecker oder Krankenschwestern.

Zur dritten Gruppe, den „Schlüsselkräften“ gehören schließlich Fachkräfte, die zwar keinem Mangelberuf angehören, die aber einen Job haben, für den auf dem österreichischen Arbeitsmarkt niemand gefunden wurde. Angehörige dieser Gruppe müssen ein Mindesteinkommen nachweisen, das beispielsweise für Unter-30-Jährige bei 50 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 2055 Euro) liegt.

Änderungen gibt es auch im Bereich des Familennachzugs. Angehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot-Card oder von bereits niedergelassenen Ausländern erhalten eine „Rot-Weiß-Rot-Card-Plus“. Mit dieser haben sie unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Voraussetzung dafür: Bereits bei der Einreise nach Österreich müssen sie Deutschkenntnisse auf „A1-Niveau“ nachweisen können, das ist vergleichbar mit Englischkenntnissen in der ersten bis zweiten Klasse eines Gymnasiums. Für die Arbeitskräfte selbst ist das übrigens keine Voraussetzung – für Deutschkenntnisse gibt es zwar Punkte, die Aufenthaltsgenehmigung ist aber auch ohne Sprachkenntnisse zu schaffen.

Wer in Österreich studiert hat, soll ebenfalls leichter Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Dafür reicht künftig ein Job, mit dem man 45 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage (derzeit 1850 Euro) verdient.

100.000 Zuwanderer bei 2030

Nach Schätzungen von Sozialminister Rudolf Hundstorfer könnten etwa 8000 Zuwanderer pro Jahr mit der Rot-Weiß-Rot-Card nach Österreich kommen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner rechnet mit der Zuwanderung von 100.000 Fachkräften aus Drittstaaten bis zum Jahr 2030.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10. Dezember 2010)

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