Mit dem Quarantäne-Aus gelten wieder jede Menge neue Vorgaben, an die sich Infizierte zu halten haben. Von der Frage zur Ausübung des Berufs, der telefonischen Krankmeldung bis hin zur Kinderbetreuung.
Rund 101.000 Personen, die bisher mit einem Absonderungsbescheid zu Hause bleiben mussten, unterliegen nun seit Montag automatisch einer zehntägigen Verkehrsbeschränkung. Diese gilt, sobald ein positives Ergebnis eines PCR- oder Antigentests vorliegt. Wer also positiv getestet und ohne Symptome ist, darf mit Maske fast überall hin – aber auch nur fast.
1. Wo dürfen sich positiv Getestete aufhalten – und wo nicht?
Personen, die einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, müssen beim Verlassen des privaten Wohnbereichs eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen tragen, wenn der Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist.