War Einsatz rechtens?

Kein Auftrag des Staatsanwaltes. Die Polizei spricht von Gefahrenabwehr. Verteidigung: „Agent provocateur".

[WIEN/m. s.] Hätte der fast eineinhalbjährige Einsatz einer verdeckten Ermittlerin nicht vom Staatsanwalt, der laut Strafprozessordnung Leiter des Vorverfahrens ist, genehmigt werden müssen? Das Bundeskriminalamt deklariert die Agentin als Person, die „gefährliche Angriffe" abwehren sollte. Bei solchen Personen braucht es zwar keinen staatsanwaltlichen Auftrag - aber die Verteidigung der Tierschützer argumentiert, dass das Einschleichen in eine Szene keine Gefahrenabwehr darstelle. „Danielle Durand" sei durch ihre Aktivitäten eher als Agent provocateur aktiv gewesen. Dies sei verboten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2010)

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