Gastkommentar

Der ORF und die Politik: Abo-Modell, nein danke!

(c) Peter Kufner
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Das jüngste VfGH-Urteil zur ORF-Streaming-Lücke ist alles andere als nachhaltig, und es lässt jedenfalls Fragen zur Umsetzung offen.

Der Autor

Dr. Bernhard Martin ist akademisch ausgebildeter Europa-Journalist mit langjähriger Praxis in österreichischen Printmedien. Nach Management-Erfahrung in Telekom- und Internet-Konzernen ist er unabhängiger Experte u. a. in der Digitalen Plattform Austria der RTR GmbH. Bernhard Martin lebt in Wien.

Wie Mitte Juli verkündet, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Kläger ORF zuerkannt, für sein bislang kostenfrei angebotenes Streaming aller Sendungen prinzipiell Anspruch auf Programmentgelt zu haben. Die Begründung des Höchstgerichts: Sicherung der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit des Programmauftrags für öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Zahlungspflicht für jeden möglichen Empfang – also für Radio und TV wie für Internet-Streaming über Computer oder Handy.

Dieses Urteil lässt Fragen zur (technischen und gesetzlichen) Umsetzung offen, wird aber als Rechtsanspruch auf die Schließung der vom ORF mit 119 Millionen Euro bezifferten „Streaming-Lücke“ gefeiert.

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