Die beschuldigte Meinungsforscherin hat nun offiziell einen Kronzeugenstatus. Damit wurde ein Präjudiz geschaffen und die Kronzeugenregelung attraktiviert.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragte im Frühjahr die Kronzeugenregelung für die beschuldigte Meinungsforscherin. Ihre Aussagen sollen der Staatsanwaltschaft helfen, Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein Umfeld vor Gericht zu bringen. Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium haben dem Verlangen nun zugestimmt - diese Entscheidung könnte Vorbildwirkung für weitere, potenzielle Zeugen haben.