Lockdown

Richter gewähren Recht auf schöne Haare

Eine Entscheidung, die sich gewaschen hat: Laut dem VfGH kann der Friseurbesuch ein Grundbedürfnis darstellen.
Eine Entscheidung, die sich gewaschen hat: Laut dem VfGH kann der Friseurbesuch ein Grundbedürfnis darstellen.Feature: Reuters
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Auch Ungeimpfte hätte man früher zum Friseur lassen müssen, sagt der VfGH. Und es sei gleichheitswidrig gewesen, Bürgern zur Religionsausübung alles zu erlauben und Kulturbesuche gar nicht.

Während seit Montag selbst Corona-Infizierte ihre Wohnung verlassen dürfen, hatte die Politik in der kalten Jahreszeit strikte Regeln für alle Bürger aufgestellt. Drei Wochen lang mussten im Herbst des Vorjahres selbst Geimpfte und Genesene in den Lockdown. Und Ungeimpfte durften gleich elf Wochen lang bis zum 30. Jänner dieses Jahres ihr Haus nur ausnahmsweise verlassen.

Während der Ungeimpften-Lockdown auch für das Ende dieser Periode vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) noch im Mai für legal erklärt worden war, fanden die Richter nun doch ein Haar in der Suppe. Nämlich, dass Ungeimpfte so lang nicht zum Friseur gehen durften. Für Aufsehen sorgt aber auch ein aktuelles Erkenntnis der Richter über das Verhältnis von Kultur und Religionen. Aber was bedeuten diese Entscheidungen genau?

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