Der erneute Versuch der Eltern lebenserhaltende Maßnahmen für das Kind zu verteidigen scheiterte abermals. Der Rechtsweg dürfte nun ausgeschöpft sein.
Im Fall des unheilbar kranken Buben Archie hat das oberste britische Gericht einen erneuten Versuch seiner Eltern abgeblockt. Der Supreme Court in London lehnte am Dienstag einen Antrag ab, mit dem die Eltern die Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen erwirken wollten. Zuvor hatte sich die Familie des Zwölfjährigen an einen UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt - dieser forderte daraufhin, die Maßnahmen fortzusetzen, bis der Antrag geprüft sei.
Die Gerichte mussten dem Antrag allerdings nicht folgen. Nun dürfte der Rechtsweg ausgeschöpft sein. Der kleine Archie hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen - womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Er liegt seither im Koma. Mehrere britische Gerichte entschieden, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den Buben sterben lassen dürfen. Dies sei in seinem besten Interesse, hieß es zur Begründung.
Gesundheitsdienst unter finanziellem Druck
Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das etwa in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Maße berücksichtigt. Was im besten Sinne den Patientinnen und Patienten ist, entscheiden das Gericht oft auf Empfehlung des medizinischen Personals.
(APA)