„Treason Act“

Bewaffneter Eindringling auf Gelände von Schloss Windsor angeklagt

Schloss Windsor
Schloss Windsor (c) REUTERS (Peter Nicholls)
  • Drucken

Für den geplanten Angriff auf die Queen wurde der damals 19-Jährige nun des Verrats bezichtigt. Die Höchststrafe unter dem sogenannten „Treason Act“ beträgt sieben Jahre Haft.

Ein 20-Jähriger, der vergangene Weihnachten auf das Gelände von Schloss Windsor eingedrungen war, ist wegen eines geplanten Angriffs auf die Queen angeklagt worden. Dem jungen Mann, der eine Armbrust mit sich trug, wird zur Last gelegt, er habe eine Schusswaffe dabei gehabt, „in der Absicht, Ihre Majestät zu verletzten oder zu alarmieren“, berichtet die Londoner Polizei am Dienstag.

Die Höchststrafe unter dem „Treason Act“ (Verrat) beträgt sieben Jahre Haft. Das entsprechende Gesetz von 1842 war zuletzt 1981 angewandt worden. Damals wurde ein Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt, der mehrere Schüsse auf Queen Elizabeth II. abgefeuert, die Königin aber verfehlt hatte. Außerdem werden dem Mann Morddrohungen und der Besitz einer Angriffswaffe vorgeworfen. Die Anhörung findet am 17. August am Londoner Gericht Westminster Magistrates' Court statt.

Rache an der Queen

Der beim Vorfall noch 19-Jährige aus der südenglischen Hafenstadt Southampton war trotz hoher Schutzvorkehrungen am 25. Dezember 2021 auf das Gelände der Queen-Residenz westlich von London gelangt und bis auf 500 Meter an die Privatgemächer der Königin herangekommen sein.

In einem Video, das britische Medien wenige Tage später zeigten, hatte vermutlich der Mann selbst angekündigt, er wolle die Queen ermorden. Damit wolle er Rache nehmen für diejenigen, die wegen ihrer Herkunft getötet, erniedrigt und diskriminiert worden seien sowie für die Toten des Amritsar-Massakers 1919. Damals hatten britische Kolonialtruppen in der indischen Stadt Amritsar das Feuer auf Demonstrierende eröffnet und Hunderte getötet. In dem Clip bezeichnet er sich selbst als ein indischer Sikh.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.