Großbritannien

Muss Archie sterben? Eltern hoffen auf europäisches Gericht

Archie hatte sich schwere Hirnverletzungen zugezogen - womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Der Zwölfjährige liegt seither im Koma. Nun sollen die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet werden.

Kurz vor der geplanten Abstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen im Fall des unheilbar kranken Archie in England wollen die Anwälte der Familie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Man werde Mittwochfrüh einen entsprechenden Antrag einreichen, um die Abschaltung der Geräte zu verhindern, sagte Archies Mutter am Dienstagabend der englischen Nachrichtenagentur PA zufolge. Wieder einmal habe man kaum Zeit.

Die Abstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen stand eigentlich unmittelbar bevor. Die Nachrichtenagentur PA meldete unter Berufung auf die Familie des Zwölfjährigen, die Geräte, die den Buben derzeit in einem Krankenhaus im Osten Londons am Leben halten, sollten am Mittwoch um 11.00 Uhr Ortszeit (12.00 Uhr MESZ) abgeschaltet werden. Auch jetzt ist noch unklar, ob die Anwälte der Familie mit ihrem Antrag Aussicht auf Erfolg haben.

Schwere Hirnverletzung durch häuslichen Unfall

Im Kampf um das Leben ihres Sohnes waren Archies Eltern zuvor in allen gerichtlichen Instanzen gescheitert. Der Supreme Court - das oberste britische Gericht - lehnte am Dienstag einen Antrag ab, mit dem die Eltern die Fortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen erwirken wollten.

Archie hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen - womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Der Zwölfjährige liegt seither im Koma. Die britischen Gerichte entschieden, dass die Ärzte den Buben sterben lassen dürfen. Dies sei in seinem besten Interesse, hieß es zur Begründung.

Anfang dieser Woche hatte sich Archies Familie noch an einen UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt - dieser forderte daraufhin, die Maßnahmen fortzusetzen, bis der Antrag geprüft sei. Die Richter am Supreme Court folgten allerdings der vorherigen Entscheidung des Berufungsgerichts und erklärten, da es keine Aussicht auf eine wirkliche Genesung gebe, würden die lebenserhaltenden Maßnahmen nur "das Sterben verlängern". Man treffe diese Entscheidung nicht leichtfertig und spreche den Eltern von Archie "tiefes Mitgefühl" aus.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Maße berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.

(APA/dpa)

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