Morgenglosse

Der Covid-Schalter ist umgelegt

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SymbolbildAPA/HELMUT FOHRINGER
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Heute strafbar, morgen erwünscht? Warum nicht, es muss ja nicht alles schlüssig und logisch sein.

Irgendwie hat das jetzt schon etwas von absurdem Sommertheater. Gar nicht lang ist es her, da durfte man nach einem positiven Covid-Test genau gar nirgends hin. Nicht einmal zum Gefrierschrank im eigenen Kellerabteil. Das sei kein Teil der Wohnung, entschied das Landesverwaltungsgericht Wien. Und etwas zu essen müsse man sich nun wirklich nicht aus dem eigenen Keller holen. Das könne man sich doch auch liefern lassen. Auch für die Gassirunde mit dem Hund setzte es eine saftige Strafe.

Und dann hat der Verordnungsgeber einen Schalter umgelegt, buchstäblich über Nacht. Plötzlich ist ein positiver Test mehr oder weniger wurscht. Mit Öffis fahren, im Großraumbüro sitzen, im Restaurant Gäste bedienen oder sich sogar mit an den Tisch setzen – alles kein Problem, solang nur die Maske immer richtig sitzt.

Auch Hundespaziergänge sind positiv Getesteten jetzt natürlich erlaubt, stundenlang, wenn man möchte. Dafür braucht es auch keine Maske. Weil im Freien das Ansteckungsrisiko ja überschaubar ist, solang man zu anderen Menschen auf Abstand bleibt.

Ja eh, das mag alles so sein. Aber falls man irgendwas in der Art, sagen wir, am 20. Juli getan hat und dafür vielleicht jetzt noch eine Strafe ausfasst: Darf man sich dann nicht schon irgendwie ver- … äh … -äppelt vorkommen? Denn an der Pandemie an sich hat sich ja in diesen ein, zwei Wochen nicht das Geringste geändert.

Natürlich könnte man jetzt sagen: Das haben Regeln eben so an sich, was jeweils gilt, ist zu befolgen. Punkt. Die Frage ist dann nur: Wie passt das mit all der Verantwortung zusammen, die jetzt - einmal mehr – auf den Unternehmen, den Beschäftigten und teilweise sogar auf Konsumentinnen und Konsumenten abgeladen wird?

Zur Erinnerung: Sitzt die Maske einmal doch nicht richtig, steht man mit einem Fuß im Kriminal und kann auch sonst die volle Haftung haben, falls jemand sich ansteckt. Das gilt auch für Arbeitgeber, sollten sie die Einhaltung der neuen „Verkehrsbeschränkungen“ nicht gut genug kontrolliert haben – wobei noch niemand so genau weiß, welche Maßstäbe da künftig angelegt werden.

Dafür darf man als Arbeitgeber jetzt aber auch die Kosten selbst tragen, wenn Beschäftigte wegen Covid ausfallen oder man sich dazu entschließt, Covid-Positive doch lieber nicht in den Betrieb zu beordern. Denn auch die Vergütung für die Entgeltfortzahlung laut Epidemiegesetz ist ja, von Ausnahmen abgesehen, ab sofort Geschichte.

Alles ganz schlüssig und logisch? Das vielleicht nicht. Aber es hat was. Siehe oben.

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