Epidemiegesetz

Wann haben Arbeitgeber noch einen Vergütungsanspruch?

Damals galten die Quarantäneregeln noch.
Damals galten die Quarantäneregeln noch.(c) Andreas Tischler / picturedesk.com (Andreas Tischler)
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Künftig werden Arbeitgeber meist auf den Kosten für Covid-Dienstfreistellungen sitzenbleiben. Es gibt aber Ausnahmen.

Wien. Das Quarantäne-Aus hat für Unternehmen einen unerwünschten Nebeneffekt: Für das Entgelt, das sie an Covid erkrankten oder nach einem positiven Test auf freiwilliger Basis freigestellten Dienstnehmern weiterzahlen müssen, können sie nun keine Vergütung nach dem Epidemiegesetz mehr beantragen.

Weiterhin offenstehen sollte diese Möglichkeit allerdings in Fällen, in denen Covid-Positive ihren Arbeitsort auch nach den neuen Regeln nicht betreten dürfen. Laut der Covid-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung ist das dann der Fall, wenn „die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer Maske (. . .) aus medizinischen Gründen, insbesondere bei Schwangerschaft, nicht möglich ist, oder die Erbringung der Arbeitsleistung durch das durchgehende Tragen einer Maske verunmöglicht wird“ und wenn „keine sonstigen geeigneten organisatorischen oder räumlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden können“.

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