Prozess

Wiener Terror-Opfer bekommen keinen Schadenersatz

Die Presse/Clemens Fabry
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Angehörige hatten wegen mutmaßlichen Behördenversagens Wiedergutmachung gefordert, sie wurden abgewiesen, wollen aber in die nächste Instanz. Sechs Männer wurden angeklagt, sie dürften intensiv an der Vorbereitung des Anschlags im November 2020 beteiligt gewesen sein.

Wien. Ein Prozess rund um den Wiener Terroranschlag vom 2. November 2020 beginnt – ein anderer endete gerade. Sechs mutmaßlich am Terroranschlag Beteiligte haben die Anklageschrift bereits zugestellt bekommen. Im Fall jener Opfer-Angehörigen, die vom Staat Österreich wegen mutmaßlichen Behördenversagens eine finanzielle Wiedergutmachung gefordert haben, gibt es ein Urteil. Ihr Antrag wurde abgewiesen.

Einer von zwei Prozessen rund um die Schadenersatzansprüche gegen die Republik wurde im Mai geschlossen und auf unbestimmte Zeit verschoben. Mit einigermaßen frustrierten Opfer-Angehörigen. Sie hatten rund 125.000 Euro Schadenersatz für Begräbniskosten, Schmerzengeld und Entschädigung für Folgeschäden von der Republik gefordert, die von der Finanzprokuratur vertreten wurde. Wie auch ein Bericht der Untersuchungskommission belegt, war bei den Behörden einiges schiefgelaufen. Der Täter konnte nicht gestoppt werden, er tötete vier Personen, viele weitere wurden verletzt. Einen Teil der Schadenersatzforderungen hat die Republik schon freiwillig aus dem Terroropferfonds beglichen.

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