Angehörige hatten wegen mutmaßlichen Behördenversagens Wiedergutmachung gefordert, sie wurden abgewiesen, wollen aber in die nächste Instanz. Sechs Männer wurden angeklagt, sie dürften intensiv an der Vorbereitung des Anschlags im November 2020 beteiligt gewesen sein.
Wien. Ein Prozess rund um den Wiener Terroranschlag vom 2. November 2020 beginnt – ein anderer endete gerade. Sechs mutmaßlich am Terroranschlag Beteiligte haben die Anklageschrift bereits zugestellt bekommen. Im Fall jener Opfer-Angehörigen, die vom Staat Österreich wegen mutmaßlichen Behördenversagens eine finanzielle Wiedergutmachung gefordert haben, gibt es ein Urteil. Ihr Antrag wurde abgewiesen.