Fehlende Gleichheit

Richter: Lesben sollen leichter Eltern werden

Der VfGH trug der Politik auf, bis 2024 eine Neuregelung zu schaffen.
Der VfGH trug der Politik auf, bis 2024 eine Neuregelung zu schaffen. Die Presse/Clemens Fabry
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Die aktuelle Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Familienleben.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht im Familienrecht eine nicht gerechtfertigte Differenzierung nach dem Geschlecht der Eltern. Es geht um die Frage, auf welchem Weg ein Kind gezeugt werden muss, damit beide Eheleute oder ein eingetragenes Paar als Eltern gelten.

Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepartnern gilt der Mann als Vater, wenn die Frau Mutter wird. Es ist egal, ob das Baby durch die Eltern allein gezeugt wurde oder mithilfe einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung.

Bei lesbischen Paaren ist das anders. Bekommt eine der Frauen ein Kind, gilt die zweite nur dann kraft Gesetz als Elternteil, wenn es sich um eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung handelt. Das kann insbesondere bei der Heiminsemination („Bechermethode“) für rechtliche Probleme sorgen.

Diese Unterscheidung stelle allein auf die sexuelle Orientierung ab und verstoße gegen das Recht auf Familienleben und den Gleichheitsgrundsatz, rügte der VfGH (G 230/2021). Er trug der Politik auf, bis 2024 eine Neuregelung zu schaffen. Diese solle dann insbesondere auch auf die Heiminsemination Rücksicht nehmen.

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