Auch Gewässer unterliegen Gesetzen. An manchen Orten kann man nur seine Trinkflasche nachfüllen, an anderen ruhig schwimmen.
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Wien. Österreichs Seen versprechen Abkühlung, wenn der Hochsommer an Hitzerekorden kratzt. Doch wer sich den Sprung ins kühle Nass juristisch leicht machen will, dem ist das Freibad anzuraten. Je nach Möglichkeit ist man auch mit hotel- oder hauseigenem Gewässerzugang auf der rechtlich sicheren Seite. Aber was gilt dort, wo das Baden nicht explizit vorgesehen ist?
Ein Blick ins Wasserrechtsgesetz (WRG) hilft weiter. Dort sind die Nutzung sowie der Schutz von und vor Gewässern geregelt. Dieses Bundesgesetz teilt Gewässer in zwei Kategorien: öffentliche und private. Von dieser Differenzierung hängt es grundsätzlich ab, ob Badespaß erlaubt ist oder nicht.