Rechtspanorama

Baum bringt Biker zu Boden: Klage scheitert

Waldeigentümer sind am Unglück nicht schuld.

Wien. Es war ein Sommertag mit starkem Sonnenschein und ebendies wirkte sich für einen Motorradfahrer nachteilig aus. Durch den starken Wechsel von Licht und Schatten hatte der sein Gefährt neben einem Waldgrundstück Lenkende erschwerte Sicht. Gepaart mit seiner (grundsätzlich erlaubten) Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und vor allem dem Umstand, dass ein Baumstamm quer über die Fahrbahn lag, bedeutete dies grobes Ungemach.

Neben der ärztlichen Kunst war danach auch die juristische gefragt. Denn es stellte sich die Frage: Kann man die Eigentümer des Waldes dafür belangen, dass ein umgefallener Stamm auf der Straße liegt?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.