Ein Mann gab der Anstalt die Schuld am erlittenen Herzinfarkt. Ein anderer kämpfte auch aus Öko-Gründen für einen Wasserfilter.
Wien. Nicht nur vor, sondern auch während einer Haft sind Richter gefragt. Dabei geht es nicht nur darum, wann man wieder raus kommt. Gefängnisinsassen beschweren sich auch gern einmal über die Zustände in der Haft.
Zwei Gerichtsurteile zeigen, dass die Bandbreite dabei groß sein kann. In einem Fall geht es um einem Mann, der einen Wasserfilter haben wollte, damit auch Kaffee, Tee und Suppe in der Zelle besser schmecken. Im anderen wurde um viel Geld prozessiert: Denn ein Mann verlangte von der Republik 150.000 Euro Schmerzengeld, weil er nach seiner Einlieferung ins Gefängnis einen Herzinfarkt erlitten hatte. Aber wie erfolgreich waren ihre Beschwerden?