Nach der Pleite der Commerzialbank Mattersburg klagten geschädigte Großanleger die Republik. Einen Fall hat nun der OGH entschieden − und eine Amtshaftung verneint.
Es war einer der größten Bankenskandale Österreichs: Vor gut zwei Jahren schlitterte die Commerzialbank Mattersburg in die Pleite, seither ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs jahrzehntelanger Bilanzfälschungen. Insgesamt 24 Personen und zehn Verbände seien von den Ermittlungen betroffen, hieß es zuletzt. Über 826 Millionen Euro an Forderungen wurden im Insolvenzverfahren angemeldet.
Freilich, sehr gut sind die Aussichten nicht, dass geschädigte Großanleger jemals viel mehr als die von der Einlagensicherung gedeckten 100.000 Euro zurückbekommen werden. Zumal sich eine vage Hoffnung, die sie noch hatten, jetzt endgültig zerschlagen hat: dass die Republik ihnen gegenüber ersatzpflichtig sein könnte, weil staatliche Stellen bei der Aufsicht über die Bank und bei der Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten versagt hätten. Die Republik Österreich hafte aus diesem Titel nicht für Vermögensschäden geschädigter Bankkunden, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH; 1 Ob 91/22x).