Ein Generalunternehmer haftet, wenn ein Unternehmen weiter unten in der Kette schlecht gearbeitet hat. Aber darf er sich dann auch direkt dort regressieren?
Wien. Sanierungsarbeiten an Gebäuden sind meist teuer – und wenn sie dann noch mangelhaft ausgeführt werden, wird es richtig ärgerlich. Und das auch für den Generalunternehmer, wenn ein anderes, an den Arbeiten beteiligtes Unternehmen schlampig gearbeitet hat. Aber wer haftet dann wem gegenüber? Darum ging es in einem Fall, den der OGH zu entscheiden hatte (4 Ob 99/22w).
Ein Wohnhaus sollte saniert werden, die Wohnungseigentümer beauftragten eine Bauträgerin damit. Diese gab die Bauausführung an ein anderes Bauunternehmen weiter, das sich seinerseits weiterer Bauunternehmer bediente. Eines dieser Sub-Subunternehmen arbeitete mangelhaft, zwei Wohnungseigentümer erlitten Schäden durch Feuchtigkeitseintritte.