Morgenglosse

Der verfolgte Verfolger und die schiefe Optik

Der Schuldspruch bringt die Justiz in Verlegenheit.

Selbstverständlich gilt sie – die Unschuldsvermutung. Selbstverständlich wird Staatsanwälte-Chef Johann Fuchs den Schuldspruch bekämpfen. Selbstverständlich kann am Ende alles ganz anders aussehen.

Allein auf das „Aber“ kommt es an. Ja, Fuchs kann am Ende noch „gewinnen“, aber aktuell ist die Optik ziemlich schief. Dies mag damit zusammenhängen, dass das kollektive Bewusstsein der Unschuldsvermutung von Haus aus einen niedrigen Stellenwert zuerkennt.

Ja, der OGH hat zuletzt die Suspendierung von Fuchs aufgehoben. Bestimmte Agenden waren ihm aber entzogen worden. Und jetzt? Wie die Justiz selbst auf die vertrackte Situation reagiert, bleibt abzuwarten. Dass die von Fuchs geleitete Behörde ein Vertrauensproblem bekommt, muss wohl bedacht werden.

Ach ja: Noch eine Wirkung wird der Schuldspruch haben. Jene Auskunftspersonen in U-Ausschüssen, gegen die selbst ermittelt wird – und das sind immer ziemlich viele –, werden in Hinkunft noch schweigsamer werden, als sie es ohnehin schon sind.

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