Leitartikel

Causa Pilnacek–Fuchs: Es riecht nach Fehlurteil

Entweder das Landesgericht Innsbruck oder das Oberlandesgericht Wien irrte in der Beurteilung des gleichen Falls. Der Wiener Freispruch hat mehr für sich.

Die Strafjustiz hat ein Problem. Wegen eines Vorfalls wurden zwei Urteile gefällt, die einander diametral zu widersprechen scheinen. Was vorerst bleibt, ist ein suspendierter, aber (rechtskräftig) freigesprochener Sektionschef und ein (nicht rechtskräftig) verurteilter, aber nicht suspendierter Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft.

Es geht also um einen Geheimnisverrat, der dem vorläufig außer Dienst gestellten Sektionschef im Justizministerium Christian Pilnacek und dem Leitenden Oberstaatsanwalt Johann Fuchs vorgeworfen wurde. Konzentrieren wir uns darauf und lassen wir die – keineswegs unbeachtlichen – weiteren Anschuldigungen gegen die beiden Spitzenrepräsentanten der Strafjustiz beiseite: zum Beispiel den inakzeptablen Stil, den Pilnacek in seinen vermeintlich vertraulichen Chats gepflegt hat, den Verdacht, er hätte Informationen aus anderen Strafverfahren weitergegeben, oder die mutmaßliche Falschaussage vor dem U-Ausschuss, deretwegen Fuchs am Mittwoch ebenfalls von der Innsbrucker ersten Instanz verurteilt wurde.

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