Coronavirus

Sieben Fälle von Corona-Impfschäden bisher entschädigt

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Es sind die ersten Entschädigungen, die nach dem Impfschadengesetz bei der Corona-Impfung bewilligt wurden. Knapp 19 Millionen Corona-Impfungen wurden bisher in Österreich durchgeführt.

In Österreich gibt es aktuell sieben bestätigte Impfschäden nach einer Corona-Impfung. Das berichtet das „Ö1"-Morgenjournal. Konkret wurde dabei belegt, dass die Personen nach dem Stich deutliche gesundheitliche Probleme erlitten haben. Dazu zählen Herzmuskelentzündung oder schwere Thrombosen, heißt es in dem Bericht unter Berufung auf das Gesundheitsministerium.

Fünf Betroffene bekommen eine Einmalzahlung von durchschnittlich 1600 Euro, zwei eine befristete monatliche Rente von rund 900 Euro. Es sind die ersten Entschädigungen, die nach dem Impfschadengesetz bewilligt wurden. Im Falle von Nebenwirkungen kann jeder und jede, der bzw. die in Österreich geimpft wurde, einen Antrag nach dem Impfschadengesetz stellen. 1400 Menschen haben dies seit Beginn der Pandemie gemacht.

Entschädigung aus Budget des Bundes

Das Verfahren ist dem Ministerium zufolge für betroffene Personen kostenlos und es gelten erleichterte Beweisregeln. So genügt die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesundheitsschädigung durch die erfolgte Impfung verursacht wurde. Zur Beurteilung der Kausalität der geltend gemachten Gesundheitsschädigungen werden medizinische Sachverständige beigezogen.

Bei einem anerkannten Impfschaden können etwa die Kosten für Krankenbehandlung, Rehabilitation oder orthopädische Maßnahmen übernommen werden. Kommt es nach einer Impfung zu einer mehr als drei Monate andauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, so besteht ein Anspruch auf eine Rentenleistung, die 14 Mal jährlich gebührt.

Sollte darüber hinaus durch die Impfung sogar ein Pflegebedarf aufgetreten sein, so werden zur Rentenleistung auch Pflegezulagen gewährt, ebenfalls 14 Mal im Jahr. Hat die Impfung keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung bewirkt, wird eine pauschalierte Geldleistung erbracht. Leistungen nach dem Impfschadengesetz werden aus Budgetmitteln des Bundes finanziert.

50.000 Meldungen von Impfnebenwirkungen

Vermutete Impfnebenwirkungen können in Österreich beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) online gemeldet werden. Bisher gingen dort rund 50.000 Meldungen ein. Demgegenüber wurden 19 Millionen Corona-Impfungen seit Ende Dezember 2020 in Österreich durchgeführt.

"In erster Linie beobachten wir hier Beschwerden wie Kopfschmerzen, Fieber, Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Schwindel und einige andere", erklärte Barbara Tucek von der österreichischen Medizinmarktaufsicht gegenüber „Ö1“. In den meisten Fällen waren die Symptome mild bis moderat und in wenigen Tagen wieder abgeklungen.

Astra Zeneca: 15 Blutgerinnsel in zeitlicher Nähe zu Impfung

Aber es seien auch schwere Auswirkungen gemeldet worden. "Bei Astra Zeneca ist bekannt, dass es in sehr, sehr seltenen Fällen nach der Impfung zu Blutgerinnseln im Gehirn, im Bauchraum und in größeren Gefäßen kommen kann in Verbindung mit einem Blutplättchenmangel", sagte Tucek. Hier seien 15 Fälle in zeitlicher Nähe zu einer derartigen Impfung gemeldet worden, bei denen vermutet werde, dass ein Kausalzusammenhang besteht.

Eine weitere mögliche Nebenwirkung ist die Herzmuskelentzündung (Myokarditis). Hier wurden bisher 400 Verdachtsfälle gemeldet, davon fünf Todesfälle. „Bei einem Fall ist hier die Kausalität noch nicht geklärt. Bei den anderen vier gilt die Myokarditis nicht als Todesursache“, berichtet Tucek. Die einzelnen gemeldeten Fälle und das Nutzen-Risiko-Verhältnis werden laufend überwacht und bewertet, wobei der Nutzen eindeutig überwiege, so Tucek.

290 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu Impfung gemeldet

Dem BASG wurden 290 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Corona-Impfung gemeldet (224 BionTech/Pfizer, 26 Moderna, 36 Astra Zeneca und 4 Janssen). Bei sieben Patientinnen bzw. Patienten konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 20 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung, im Rahmen derer die Patientinnen und Patienten verstarben. Bei 34 weiteren Menschen bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren.

59,4 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher verfügen über einen gültigen Impfschutz (drei Stiche). Seit dieser Woche empfiehlt das Nationale Impfgremium (NIG) den vierten Stich für alle ab 60 Jahren - zuvor war es ab 65, was wohl an dem schleppenden Impffortschritt hierzulande liegen dürfte.

>>> Bericht auf „Ö1"

(APA/Red.)

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