Kurzzeitvermietung

Wann Vermieten „gewerblich“ wird

Das Tourismusgeschäft kommt langsam wieder in Gang. Für Wohnungsvermieter gibt es dabei Einschränkungen.
Das Tourismusgeschäft kommt langsam wieder in Gang. Für Wohnungsvermieter gibt es dabei Einschränkungen. Getty Images
  • Drucken

Ein Verbot „gewerblicher“ Vermietung via Airbnb, Booking.com etc. muss nicht im Sinn der Gewerbeordnung zu verstehen sein, entschied der VwGH in einem Fall aus Wien.

Wien. Es war ohnehin nur eine eher vage Hoffnung. Oder Befürchtung, je nachdem: dass das Geschäft mit Kurzzeitvermietungen via Airbnb, Booking.com etc. vielleicht doch in mehr Wohnungen erlaubt sein könnte als angenommen. Konkret auch in Gebieten in Wien, die als Wohnzonen ausgewiesen sind. Und zwar dann, wenn man als Vermieter wirklich nur die Räume bereitstellt, aber keinerlei Dienstleistungen erbringt, wie sie in Beherbergungsbetrieben üblich sind.

Eine Formulierung in der Wiener Bauordnung könnte auf den ersten Blick in diese Richtung deuten: In Wohnzonen verboten ist demnach die „gewerbliche“ Nutzung von Wohnungen zu kurzfristigen Beherbergungszwecken. Aber was bedeutet „gewerblich“? Ist damit ein Betrieb im Sinne der Gewerbeordnung gemeint? Unter anderem darüber stritten eine Hauseigentümerin und der Wiener Magistrat drei Jahre lang. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Und es bleibt dabei: In den Wiener Wohnzonen dürfen Räume, die für das Wohnen gewidmet sind, nicht zu Kurzzeitunterkünften umfunktioniert werden, auch wenn keine Bettwäsche bereitgestellt, kein Reinigungsdienst angeboten, kein Frühstück serviert wird.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Apartment in der Kumpfgasse.
Luxusimmobilien

Kurzzeitwohnen: Wiener Wohnerlebnisse auf Zeit

Schön langsam scheint die Krise für die arg gebeutelten Vermieter vorüberzugehen. Nach einer gewissen Marktbereinigung ist die Auswahl an Longstay-Objekten immer noch mehr als gut.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.