Ermittlungen

Zweieinhalb Jahre Haft nach Brandanschlag auf FPNÖ-Zentrale

Ein 29-Jähriger wurde wegen versuchter Brandstiftung nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll gemeinsam mit drei Komplizen gehandelt haben, einer wurde bereits schuldig gesprochen.

Der Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich ist am Montag am Landesgericht St. Pölten erneut juristisch aufgerollt worden. Ein 29-Jähriger wurde wegen versuchter Brandstiftung nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll gemeinsam mit drei Komplizen gehandelt haben, einer wurde bereits 2020 schuldig gesprochen. Dem Iraker waren auch Terrorismusvorwürfe gemacht worden, hier gab es einen Freispruch.

Der Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden des 12. August 2019 gemeinsam mit den drei weiteren Personen am Areal der FPÖ-Landesgeschäftsstelle in St. Pölten mit Steinen Fenster einer Lagerhalle eingeworfen und anschließend versucht haben, Molotowcocktails in das Objekt zu befördern. Eine eindeutige DNA-Spur auf einer in der Nähe des Tatorts gefundenen und als Molotowcocktail präparierten Bierflasche brachte die Ermittler auf den Iraker.

Dieser Nachweis war für den Angeklagten, der sich generell nicht schuldig bekannte, nicht erklärbar. Er bestritt, zum Zeitpunkt des Brandanschlags überhaupt in der niederösterreichischen Landeshauptstadt gewesen zu sein. Vielmehr will der Asylwerber in Villach bei Renovierungsarbeiten im Friseurgeschäft eines Bekannten zu Werke gegangen sein. Von Zeugen wirklich untermauert wurde diese Angabe im Rahmen der Schöffenverhandlung nicht.

Zeuge bestritt die Tat

Einer der drei möglichen Komplizen des Angeklagten beim Brandanschlag fasste im Oktober 2020 am Landesgericht St. Pölten dreieinhalb Jahre Haft aus, zudem wurde eine zuvor bedingt verhängte Freiheitsstrafe im Ausmaß von sieben Monaten widerrufen. Der mittlerweile 24-Jährige afghanische Staatsbürger wurde am Montag als Zeuge einvernommen und bestritt die Tat erneut. Weitere Verdächtige im Fall der Landesgeschäftsstelle wurden laut Staatsanwaltschaft bisher nicht ausgeforscht.

Angelastet wurden dem 29-Jährigen zudem die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation. Er soll sich bis zu seiner Festnahme am 11. November 2021 an der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) beteiligt haben, so lautete der Vorwurf. Eine Nähe zum IS stellte der Iraker jedoch trotz Mitgliedschaft in einschlägigen Gruppen in sozialen Netzwerken in Abrede. Die Terrormiliz erachte er als "eine Verbrecherbande".

Aufs Tapet gebracht durch die Meldung eines ausländischen Geheimdienstes - laut Staatsanwalt "offenbar von der CIA" - wurde der Vorwurf, der 29-Jährige habe einen improvisierten Sprengsatz bauen wollen und sei für einen Terroranschlag im Bundesgebiet zur Verfügung gestanden. Sichergestellt wurden in der Wohnung des Mannes neben einem Kanister, Blockbatterien und Kabelsträngen auch abgeriebene Köpfe von rund 2000 Zündhölzern. Diese wollte der Angeklagte laut eigenen Angaben zum Anzünden von Grillkohle verwenden. Eine fertige Sprengvorrichtung bzw. Bombe wurde von den Ermittlern nicht entdeckt.

Terrorwürfe „reichen nicht aus"

Hinsichtlich des Angriffs auf die FPÖ-Landesgeschäftsstelle war die Sachlage für den vorsitzenden Richter eindeutig. Es liege eine "geschlossene Indizienkette" vor: "Es gibt keine andere Möglichkeit - Sie waren dort, mit den anderen Personen." Bei der Strafbemessung haben sich laut dem Richter der bisher ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten, "das Verbleiben im Versuchsstadium" sowie die längere Verfahrensdauer mildernd ausgewirkt. Erschwerend sei kein Umstand gewertet worden.

Bei den Terrorvorwürfen bleiben für den Vorsitzenden Kontakte mit verurteilten IS-Personen, einschlägige Bilder, die aber nicht weiterverbreitet wurden und der Abrieb von Zündhölzern. "Das reicht gerade noch nicht aus", hier sei "die Suppe ein bisschen zu dünn".

"Der gezielte Brandanschlag auf die Parteizentrale ist ein Paradebeispiel für das Asylchaos in unserem Land. Wir lassen uns von Asylstraftätern und 'Feinden der Demokratie' nicht einschüchtern. Die FPÖ NÖ wird ihren Weg zum Schutz der Bevölkerung konsequent fortsetzen. Sicherheit und Ordnung sind die notwendige Antwort auf rohe Gewalt", betonte ein Sprecher der niederösterreichischen Freiheitlichen in einer Reaktion nach dem Schuldspruch. Hervorgehoben wurde die "hervorragende Arbeit der Strafverfolgung": "Damit wurde erst der Grundstein für das heutige, nicht rechtskräftige Urteil gelegt."

(APA)

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