Sexualisierte Gewalt kann sich auf viele Arten äußern.
Serie: Gefühlssache

Von #MeToo bis Catcalling - Begrifflichkeiten zu sexualisierter Gewalt

Worin liegen die Anfänge des Hashtags #MeToo? Was bedeutet eigentlich Catcalling oder Mansplaining? Und gibt es einen Unterschied zwischen sexueller und sexualisierter Gewalt? Ein Überblick.

Wer #MeToo liest, denkt oft an Harvey Weinstein, den Filmproduzenten. Über Anschuldigungen sexueller Übergriffe berichteten erstmals zwei Journalistinnen der „New York Times“, Jodi Kantor und Megan Twohey, im Oktober 2017. Nur Tage später rief Schauspielerin Alyssa Milano via Kurznachrichtendienst Twitter dazu auf, auf ihre Meldung mit „me too“ zu antworten, wenn man sexuell belästigt oder angegriffen worden war. Man wollte auf das Ausmaß des Problems aufmerksam machen.

Die Phrase selbst hat ihren Ursprung aber erheblich früher. Aktivistin Tarana Burke hat diese erstmals 2006 benutzt, damals noch im sozialen Netzwerk MySpace. Ziel war die Stärkung Schwarzer Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben. Bis heute gibt der Hashtag #MeToo Überlebenden sexualisierter Gewalt eine Stimme.

Unter sexualisierte Gewalt fallen sexuelle und gewaltvolle Handlungen, die einer Person gegen ihren Willen aufgedrängt werden. Auch kann diese Form der Gewalt mit geschlechtlichem Bezug ohne Körperkontakt stattfinden, sie ist also nicht auf körperliche Gewalt beschränkt. Nicht nur ist sie ein Akt der Aggression, sondern auch ein Ausdruck bestehender struktureller Machtverhältnisse. Mit dem Ausleben sexueller Bedürfnisse hat dies nichts zu tun. Oft wird sexualisierte Gewalt eingesetzt, um die andere Person zu erniedrigen.

Aktivistinnen plädieren dafür, von sexualisierter Gewalt statt sexueller Gewalt zu sprechen, um zu verdeutlichen, dass jene Taten nichts mit Sexualität per se zu tun haben. Viel mehr bediene sich die Gewalt der Sexualität nur als Mittel.

Belästigung, Nötigung, Missbrauch

Die Begriffe sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch und sexuelle Nötigung sind allesamt strafrechtlich relevant und meinen einen konkreten, gesetzlich festgeschriebenen Tatbestand.

Als strafbare sexuelle Belästigung zählen in Österreich etwa Handlungen wie das ungewollte Berühren von Brust, Po, Oberschenkel oder Intimbereich. Sexuelle Belästigung in rein verbaler Form, also etwa durch anzügliche Kommentare oder sexistische Witze, oder nonverbaler Form ohne Körperkontakt, etwa sexistisches Gestikulieren, ist in Österreich gerichtlich nicht strafbar. Am Arbeits- oder Ausbildungsplatz allerdings zählt solches Verhalten nach dem Gleichbehandlungsgesetz als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Sexuelle Nötigung oder auch geschlechtliche Nötigung meint sexuelle Handlungen, die gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden, aber noch keine Vergewaltigung darstellen. Die Handlung, etwa das Berühren am Geschlecht oder an den Brüsten, geht dabei mit Gewalt oder Drohung einher.

Bei Geschlechtsverkehr oder einer ähnlichen Handlung gegen den Willen einer Person, also mit Gewalt oder unter Drohung, spricht man von Vergewaltigung. Von sexuellem Missbrauch spricht man, wenn es sich um sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder wehrlosen bzw. psychisch beeinträchtigen Person handelt.

Zusätzlich gibt es noch die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Hier kommt es durch das Ausnützen einer Zwangslage oder durch Einschüchterung zu ungewolltem Geschlechtsverkehr.

Gesellschaftliche Strukturen

Oft in Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt steht der Begriff Femizid, der auf die südafrikanische Soziologin und
Autorin Diana Russell zurückgeht und ab den 1990ern Verbreitung fand. Damit ist die misogyne Tötung von Frauen durch Männer gemeint. Auch das Verstoßen gegen traditionelle soziale Rollen oder patriarchale Rollenvorstellungen kann Auslöser eines solchen Hassverbrechens werden. Obwohl weltweit etwa fünfmal so viele Männer wie Frauen ermordet werden, sind zwei Drittel der Opfer, die durch den Partner oder die Familie ums Leben kommen, Frauen. Der Verein der autonomen österreichischen Frauenhäuser weist im Jahr 2021 31 Feminizide in Österreich nach.

Der Oberbegriff Misogynie meint die tief in sozialen Strukturen verankerte Geringschätzung von Frauen bis hin zu Frauenhass. Traditionell wurde darunter im deutschsprachigen Sprachraum oft die extreme Form verstanden, also etwa der extreme, krankhafte Hass einzelner Männer auf Frauen. Mittlerweile setzt sich ein erweitertes Verständnis des Begriffes durch, der eher auf die tiefe gesellschaftliche Verankerung von Frauenfeindlichkeit abzielt, die oft durch individuelles Verhalten verdeckt wird. Dieses Begriffsverständnis mein die strukturelle Benachteiligung von Frauen, die Nicht-Beachtung von Frauen, fehlende Empathie für Frauen oder die geringe Anerkennung der Arbeit von Frauen. Auch internalisierte Misogynie, also die Geringschätzung von Frauen durch Frauen, ist eine Erscheinungsform.

Eng damit hängt Sexismus zusammen - also die bewusste oder unbewusste Diskriminierung aufgrund des sozialen Geschlechts. Handlungen, Worte, Darstellungen in Medien können vermitteln, dass Angehörige eines Geschlechts, meist Frauen, minderwertig sind.

Mansplaining, Hepeating & Co. - ein Auszug

Sucht man die Schuld für sexualisierte Gewalt bei den Betroffenen, nennt sich das Victim Blaming. Als Gründe dafür werden zu knappe Kleidung, Alkohol- oder Drogeneinfluss genannt.

Auch gibt es einige Begriffe, die Diskriminierung und sexualisierte Übergriffe in verbaler Form benennen. Äußerungen wie „He Puppe, geiler Arsch!“ oder „Na Süße, alleine unterwegs“, ebenso wie das Hinterherpfeifen einer (fremden) Person nennt sich Catcalling, zu Deutsch: Katzenrufen. Es handelt sich also um unerwünschte Kommentare oder Verhaltensweisen gegenüber Personen - meist Frauen, oft auch trans Menschen - vorwiegend auf offener Straße. Die adressierte Person wird dabei gegen ihren Willen sexualisiert.

Beim Mansplaining erklärt typischerweise ein Mann einer Frau etwas auf herablassende oder bevormundende Weise. Dabei überhört er quasi, dass sich seine Gesprächspartnerin eigentlich auskennt. Als Ursprung des Wortes gilt ein 2008 veröffentlichter Essay der US-amerikanischen Schriftstellerin Rebecca Solnit. Darin schreibt sie von einer Party in einem Chalet im noblen Skiort Aspen, auf der ein älterer Herr mit der Beharrlichkeit eines Lehrers Solnit über ein Buch aufklärte, das sie selbst verfasst hatte. Allerdings schien sie der Mann nicht zu Wort kommen zu lassen, weshalb ihm die Tatsache erst gegen Ende seines Erklärstücks bewusst wurde. Das englische Wort setzt sich aus dem Wort „man“ (zu Deutsch Mann) und „explaining“ (zu Deutsch erklären) zusammen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Wort Hepeating. Es beschreibt eine Situation, in der ein Mann das Gesagte einer Frau wiederholt und dafür Lob bekommt, während sie damit kein Gehör fand. Ebenso wie bei Mansplaining handelt es sich bei dem Begriff um ein Kofferwort, „he“ steht für er, „repeating“ für Wiederholen. Seinen Ursprung hat der Begriff auf Twitter, wo ihn Nicole Gugliucci, einer Physikerin des Anselm College, vorgeschlagen hat.

Sexualisierter Gewalt entgegnen

Als Ally wird eine Person bezeichnet, die selbst nicht von einer gewissen Diskriminierungsform betroffen ist, sondern strukturell privilegiert ist und sich trotzdem aktiv für Betroffene einsetzt. Eine allierte Person nutzt ihre Privilegien auch, um andere strukturell begünstigte Personen auf ihre Ignoranz hinzuweisen und in weiterer Folge aufzuklären. Marginalisierten Menschen wird oft nicht zugehört. Man versucht Betroffenen Last anzunehmen.

Female Empowerment hat die Stärkung der Rolle von Frauen zum Ziel. Dabei geht es um das Akzeptieren der Standpunkte von Frauen, aber auch das Bemühen diese überhaupt auszudrücken. Es geht zudem um die Selbstbemächtigung und Selbstbestimmung von Frauen sowie deren Chancengleichheit und Gleichberechtigung.

Unter Consent Culture versteht man einen feministischen Entwurf zum Umgang mit Sex sowie anderen Lebensbereichen. Dabei stehen das ausdrückliche Fragen nach Zustimmung und das vorbehaltlose Anerkennen der Antwort im Zentrum. Im Deutschen wird es auch als Zustimmungskonzept bezeichnet. In keinerlei (Nicht)-Beziehungen gibt es demnach festgelegte Ansprüche auf Sex. Auch das einmalige Zustimmen zum Sex oder das Einverständnis zu bestimmten Praktiken kann vom Gegenüber nicht ausgedehnt werden auf weitere Male oder andere Praktiken. Während des Sex kann die Zustimmung ebenso zurückgezogen werden, etwa wenn einem etwas doch nicht gefällt. Sex gilt hier als fortlaufend kommunikativer Prozess. Eine schlafende oder unter Drogen stehende Person, kann keine ausdrückliche Zustimmung geben.

Immer öfter gibt es Awareness-Konzepte, die das Bewusstein für mögliche Grenzüberschreitungen und Diskriminerung schaffen sollen. Etwa gibt es seit letztem Jahre Awareness-Team am Wiener Karlsplatz. Mitglieder stehen als Ansprechpartnerinnen und –partner bereit, sollte man sich unwohl fühlen oder etwas beobachtet haben. Die Konzepte sollen dienen einem möglichst diskriminierungsfreien Veranstaltungsablauf.

Quellen

>>> Mehr  zum Thema Femizid

>>> Mehr zum Thema Sexismus

>>> Mehr zum Thema Awareness

>>> Sexualdelikte: §§ 201 bis 205a StGB, § 218 StGB

Buchtipp

No more bullshit. Das Handbuch gegen sexistische Stammtischweisheiten.

176 Seiten, Kremayr & Scheriau, 19,90€

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