Leitartikel

Wie eine unwillige Politik die Taschen der Stromkonzerne füllt

Die „Übergewinne“ betreffen hauptsächlich Unternehmen, die schon nachhaltig unterwegs sind, also viel Wasserkraft, Wind und Sonnenstrom im Portfolio haben. Im Bild Staumauern bei Kaprun in Salzburg.
Die „Übergewinne“ betreffen hauptsächlich Unternehmen, die schon nachhaltig unterwegs sind, also viel Wasserkraft, Wind und Sonnenstrom im Portfolio haben. Im Bild Staumauern bei Kaprun in Salzburg. (c) JFK / EXPA / picturedesk.com
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„Übergewinne“ sollte man nicht abschöpfen, sondern verhindern. Durch ein vernünftiges Strompreissystem, an dem die Politik aber kein Interesse zeigt.

Soll man die aktuell saftigen „Übergewinne“ der Stromunternehmen jetzt per Sondersteuer oder per Sonderdividende in die Staatskasse umleiten? Und dann per staatlicher Preisdeckelung bürokratisch zurückverteilen? Womöglich sozial gestaffelt? Diese politische Diskussion macht einen angesichts der dabei zutage tretenden seltsamen staatswirtschaftlichen Denkweise ein bisschen ratlos.

Wo fangen wir an? Bei der Definition von „Übergewinn“? Wird ein bisschen schwierig. Schon bei der Frage, wie wir einen solchen feststellen. Wird da – bei vielfach börsenotierten Unternehmen – ein erlaubter Höchstgewinn amtlich festgesetzt? Und wenn ja: Wen besteuert man dann? Schließlich machen diese „Übergewinne“ ja hauptsächlich Unternehmen, die schon nachhaltig unterwegs sind, also viel Wasserkraft, Wind und Sonnenstrom im Portfolio haben, den sie zu hohen Gas-Erzeugungskosten verkaufen können. Auch wenn der Gasanteil an ihren Produktionskosten minimal ist. Das wäre sozusagen eine Strafsteuer für ökologische Stromproduktion. Klingt angesichts der vielen politischen Statements zur Energiewende wenig durchdacht.

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