Eurofighter

Mensdorff-Pouilly wieder vor dem Strafrichter

Alfons Mensdorff-Pouilly mit seinem Anwalt Sascha König (li.).
Alfons Mensdorff-Pouilly mit seinem Anwalt Sascha König (li.).APA/GEORG HOCHMUTH
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Beging Alfons Mensdorff-Pouilly Geldwäscherei im Zusammenhang mit der Eurofighter-Beschaffung? Er selbst bestreitet das.

Er habe in der Nacht vor der Gerichtsverhandlung hervorragend geschlafen. Das sagte Alfons Mensdorff-Pouilly, nunmehr Pensionist, früher laut eigenem Bekunden, „Berater“ und „Bauer“, am Dienstag nach Schluss des ersten Prozesstages. Kein Wunder: „Als alter Mann schläft man gut.“ Und, so fügte der 69-Jährige auf die Frage eines Reporters an: Er werde gewiss auch in der kommenden Nacht hervorragend schlafen. Denn er habe großes Vertrauen in die österreichische Justiz.

Diese arbeite nämlich stets korrekt. Dass er bereits zwei frühere Verurteilungen auf seinem Konto hat, trägt der Mann, den der Boulevard gern „Graf Ali“ nennt, ebendieser Justiz offenbar nicht nach. Einmal mehr geht es nun um den Vorwurf der Geldwäscherei im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter-Jagdflugzeuge. Und einmal mehr will der einst umtriebige Lobbyist einen Schuldspruch abwenden.

„Nicht schuldig“, sagt Mensdorff-Pouilly im Straflandesgericht Wien auf Befragen von Richter Michael Tolstiuk. Letzterer hatte den nunmehrigen Pensionisten schon einmal, vor sieben Jahren, verurteilt. Damals ging es allerdings nicht um Geldwäscherei. Sondern um Untreue. Aber der Reihe nach.

Verteidiger Sascha König erinnert eingangs daran, dass es schon vor dieser Untreue-Verurteilung ganz ähnlich gelagerte Geldwäscherei- bzw. Schmiergeld-Vorwürfe gegeben habe. Das ist ein Jahrzehnt her. Es ging damals um Millionenbeträge, die Mensdorff-Pouilly vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems erhalten haben soll – um mit dem Geld Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zu beeinflussen.
In diesem frühen Geldwäscherei-Verfahren reichte es nicht für einen Schuldspruch. „Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug“, hatte 2013 der Richter (ein anderer als nunmehr) mit bitterem Unterton erklärt. Damals setzte es nur in einem (einzigen) untergeordneten Anklagepunkt eine kleine bedingte Strafe.

Schuldig in Sachen „Blaulicht“

Als nächstes kam dann der bereits erwähnte Untreue-Prozess. Und zwar in der Causa „Blaulicht-Funk“. Dabei ging es um Aufträge rund um die Installierung eines neuen einheitlichen Funksystems für Einsatzorganisationen. Mensdorff-Pouilly beriet damals die Telekom Austria und kassierte 1,1 Millionen Euro Provision. Zu Unrecht, wie das Gericht meinte. Die Strafe, drei Jahre Haft, wurde in zweiter Instanz stark reduziert. Der „Berater“ und „Bauer“ kam unterm Strich mit vier Monaten Hausarrest – also mit der Fußfessel – davon. Seinen Arrest verbüßte er in seinem schlossähnlichen Anwesen im südburgenländischen Luising. Auf die Jagd gehen durfte der passionierte Waidmann während seiner Fußfessel-Zeit nicht.

Beim nun begonnenen Prozess gegen den aus Lothringer Adel stammenden Ehemann von Ex-ÖVP-Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (die beiden leben getrennt) kamen die alten Geldwäscherei-Vorwürfe wieder auf. Ob es diesmal für einen Schuldspruch reicht, ist wiederum fraglich. Der erste Prozesstag mutete eher wie ein kollektives Abtasten der nur schwach ausgeleuchteten Anklagepunkte an. Die Vorgänge liegen 16 Jahre zurück. Sie stehen im Zusammenhang mit Untreue-Handlungen eines Managers des Eurofighter-Herstellers EADS (nunmehr Airbus SE).

Der Mann soll 2005 mittels Scheinverträgen 93 Millionen Euro von der EADS Deutschland GmbH an die Vector Aerospace LLP überwiesen haben. Der Großteil, 84 Millionen, soll als Dotierung einer „schwarzen Kasse“ gedacht gewesen sein. Mit dem Geld, so meint die Korruptionsstaatsanwaltschaft sollen Ziele verfolgt worden sein, die „außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen“ der EADS Deutschland standen.

Das Geld im Sackerl

Zwei der 84 Millionen ordnet die Anklage Mensdorff-Pouilly zu. Davon gingen 300.000 Euro als „Darlehensrückzahlung“ an eine Gesellschaft in Budapest. Verteidiger König unterstrich, dass der angegebene Zahlungszweck stimme. Es habe sich nicht etwa um eine verdeckte Provision gehandelt.

Der Löwenanteil, 1,7 Millionen Euro, soll vom Angeklagten bar an bisher unbekannte Adressaten weiterverteilt worden sein. Mensdorff-Pouilly: „Ich gebe zu, das kann man heute nicht mehr machen. Aber damals war das keine große Sache. Ich habe die Gelder weitergegeben.“ Obwohl: „So wohl war mir auch 2006 nicht, wenn da ein paar hunderttausend Euro in den Sackerln herummarschieren.“

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, danach auf den 12. September vertagt.

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