Interview

Fall Tina: "Das ist in einem Rechtsstaat eine fragwürdige Konsequenz"

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Bedeutet der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs, dass bei Abschiebungen das Kindeswohl de facto immer das Fehlverhalten der Eltern „sticht“? Asyl- und Fremdenrechtsexperte Gerhard Muzak sieht das kritisch.

Die Presse: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beendete nun mit Beschluss das Verfahren betreffend die Abschiebung im Fall Tina. Es bleibt bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), wonach die Abschiebung rechtswidrig war. Wie ordnen Sie diesen Beschluss ein? Für das Bundesamt für Fremden- und Asylwesen (BFA) ist es nur eine formale, verfahrenstechnische Entscheidung. Für Tinas Anwalt, Wilfried Embacher, hat sie inhaltliches Gewicht.

Gerhard Muzak: Es handelt sich insofern um eine formale Entscheidung, als die Revision wegen Fehlens einer grundsätzlichen Rechtsfrage zurückgewiesen wurde. Allerdings ist die Begründung des VwGH relativ ausführlich und enthält auch einige inhaltliche Überlegungen. Insofern, würde ich sagen, haben beide Recht.

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