Lohnausfälle

Wenn die Subfirma pleitegeht: Soll der Auftraggeber für Löhne haften?

Bei Bauaufträgen sollte der Generalunternehmer haften, schlägt die AK vor.
Bei Bauaufträgen sollte der Generalunternehmer haften, schlägt die AK vor. (c) MGO (MGO)
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Bei Aufträgen, die von einer Firma zur anderen weitergegeben werden, zahlen am Ende oft Arbeitskräfte und die Allgemeinheit drauf. Die AK kritisiert Regelungslücken.

Wien. Endlose Subunternehmerketten. Arbeitskräfteüberlasser, die nicht selbst Personal bereitstellen, sondern dafür andere Firmen anheuern. Öffentliche Aufträge, die unerlaubt weitergegeben werden.
Wer dabei letztlich draufzahlt, das sind oft die Beschäftigten. Und die Gesamtheit der Unternehmen, die mit ihren Arbeitgeberbeiträgen den Insolvenzentgeltfonds dotieren – der dann ja einspringen muss, wenn wieder einmal eine Sub-Sub-Subfirma pleitegeht und die Arbeitslöhne schuldig bleibt.

Dass das die möglichen Folgen solcher Konstrukte sein können, schilderten Ludwig Dvořak, Leiter der Abteilung Rechtsschutz, und Walter Gagawczuk, Experte für Lohndumpings- und Sozialbetrugsbekämpfung bei der AK Wien, bei einem Mediengespräch am Mittwoch recht plastisch.

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