Kartellrecht

Neue Regeln für Vertriebssysteme

Der stationäre Handel kommt teurer als der Onlinevertrieb.
Der stationäre Handel kommt teurer als der Onlinevertrieb. (c) FABRY Clemens
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Eine neue Gruppenfreistellungsverordnung der EU ist in Kraft, Unternehmen müssen ihre Vertriebs- und Lieferverträge nun anpassen.

Wien. Spätestens ab dem Herbst werden wohl viele Unternehmen beginnen müssen, ihre Vertriebs- und Lieferverträge zu durchforsten: Seit 1. Juni ist eine neue „Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen“ der EU in Kraft, auch Leitlinien wurden dazu schon erlassen. Für neue Verträge gelten die Regeln bereits, bestehende müssen innerhalb eines Jahres angepasst werden.

Dabei geht es um die Vereinbarkeit der Vertriebssysteme mit dem EU-Wettbewerbsrecht. Denn das Kartellrecht gilt nicht nur zwischen Wettbewerbern, sondern auch für Vereinbarungen von Unternehmen auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette, wie Hersteller, Groß- und Einzelhändler. „Viele Unternehmen bauen ihre Verträge stark auf diesen Regeln auf“, sagt Günter Bauer, Partner bei Wolf Theiss, zur „Presse“. Sogar außerhalb Europas geschehe das oft – denn wer sich an die EU-Standards hält, könne davon ausgehen, auch anderswo compliant zu sein.

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