Scheidungsfolgen: Vergleichsgebühr im Visier

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Nach der Streichung der Kreditvertragsgebühr mit dem bevorstehenden Budgetbegleitgesetz rückt schon die nächste Gebühr ins Visier von Rechtsberatern. Notar bringt Musterbeschwerde wegen Ungleichbehandlung ein.

Wien/Kom. Nach der Streichung der Kreditvertragsgebühr mit dem bevorstehenden Budgetbegleitgesetz rückt schon die nächste Gebühr ins Visier von Rechtsberatern. Der Linzer Notar Gernot Fellner nimmt die nun eingeleitete „Aufweichung der Gebührenpflicht“ zum Anlass, gegen „wirtschaftsfeindliche und ungerechtfertigte Gebührenvorschreibungen“ überall dort zu kämpfen, wo sich eine Gelegenheit bietet. Konkret: bei einer bestimmten Art von Scheidungsfolgenvergleichen.

Nach einem Erlass des Finanzministeriums sind diese Vergleiche zwischen Ehegatten von der 2-%-Gebühr befreit, wenn sie unbewegliches Vermögen betreffen. Das Finanzamt sieht davon aber eine Konstellation nicht erfasst: jene Scheidungsfolgenvergleiche, mit denen das Schicksal einer Ehewohnung im Scheidungsfall geregelt wird, die bloß einem der Gatten gehört und die im Rahmen des Vergleichs nicht ganz oder teilweise an den anderen übertragen wird. Das führe dazu, dass es zwei Klassen von Scheidungsfolgenvergleichen gebe, obwohl das Zivilrecht keinen Unterschied mache zwischen Ehewohnungen, die nur einem Teil gehören, und solchen von beiden. Das Notariatsteam Fellner hat deshalb eine Musterbeschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat gerichtet. Fellner kämpferisch: „Das Sturmreif-Schießen des Gebührengesetzes hat längst begonnen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.12.2010)

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