Versicherungen

Mieter erhalten Geld zurück: Generali streicht Klauseln in Mietverträgen

Die Versicherung verwendet die von der Arbeiterkammer beanstandeten Klauseln nicht mehr. Insgesamt müssen 629.336 Euro an die Mieterinnen und Mieter von 17 Wohnhausanlagen zurückzahlen.

Die Generali Versicherung hat einige ihrer Klauseln zu Betriebskosten und Instandhaltungskosten in den Mietverträgen gestrichen. Außerdem muss sie 629.336 Euro an die Mieterinnen und Mieter von 17 Wohnhausanlagen zurückzahlen. Im Schnitt sind dies 2724,40 Euro je Wohnung. Die Arbeiterkammer (AK) brachte den Fall ins Rollen, nachdem ein Mieter seinen Mietvertrag von der AK überprüfen ließ. Es folgte eine Abmahnung der Versicherung durch die AK.

Die Generali hat eine entsprechende Unterlassungserklärung unterschrieben und die beanstandeten Mietverträge entsprechend adaptiert. Außerdem erklärte sich die Versicherung dazu bereit, die zu hoch verrechneten Betriebskosten schnell und unkompliziert zurückzuerstatten. Dies erfolgt über die Gegenverrechnung der nächsten Vorschreibungen. Die Höhe der Gutschrift beträgt bis zu 39,27 Prozent der in den vergangenen drei Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge. Sie ist abhängig vom Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, der Wohnungsgröße und der Höhe der im Wohnhaus in den Jahren 2019 bis 2021 abgerechneten Betriebskosten. Bereits ausgezogene Mieterinnen und Mieter sollen sich an die Apleona Real Estate AT GmbH wenden.

1010, Bauernmarkt 12, Telefon: + 43 1 535 03 04, E-Mail: realestate.at@apleona.com

(APA)

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