Energiesparen

Händler dürfen Türen nicht offenhalten

Deutschland plant staatliche Vorschriften zum Energiesparen.

Berlin. Die vom deutschen Wirtschaftsminister, Robert Habeck (Grüne), bereits angekündigte Verordnung zum Energiesparen sieht laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung eine Reihe von Verboten vor. Einzelhändler dürften demnach die Türen ihrer Geschäfte nicht dauerhaft offenhalten, nachts beleuchtete Werbung solle verboten werden, zitierte die Zeitung am Freitag aus dem Verordnungsentwurf.

Private Schwimmbecken sollen nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden dürfen; für Pools in Hotels, Schwimmbädern oder Rehazentren gelte das allerdings nicht.

In Büros nur 19 Grad

In öffentlichen Gebäuden sollen Gemeinschaftsflächen wie Eingangsräume oder Flure nicht mehr beheizt werden, ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten. In Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden soll laut Verordnung nur noch bis auf bestimmte Maximalwerte geheizt werden dürfen: Für „körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten“ seien dies 19 Grad Celsius, für „körperlich schwere Tätigkeiten“ zwölf Grad.

Habeck hat die Energiesparverordnung Mitte August angekündigt und auch erste Einzelheiten genannt, etwa die 19-Grad-Regel. Die Verordnung soll mit 1. September in Kraft treten und eine Gültigkeit von sechs Monaten haben.

Im August ist der Gasnotfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer sollen demnach ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15Prozent Gas einsparen – verglichen mit dem Durchschnitt dieser Periode in den vergangenen fünf Jahren. Wie die 27 EU-Länder dies bewerkstelligen, bleibt ihnen selbst überlassen.

(ag.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.